Anleger verklagen Schweizer Regierung nach Fall Credit Suisse

US-Gläubiger, die sogenannte AT1-Bonds der Credit Suisse halten, bereiten sich laut einem Bericht der „Financial Times" darauf vor, die Schweizer Regierung zu verklagen. Hintergrund ist, dass die Schweiz plant, Credit-Suisse-Anleihen in Höhe von 16 Milliarden Schweizer Franken abzuschreiben. Die Schweizer Finanzaufsicht Finma hatte am vergangenen Sonntag angekündigt, dass die Anleihen aufgrund der Fusion mit der UBS auf Null abgeschrieben werden sollen.

Bei den sogenannten AT1-Anleihen handelt es sich um Bonds, die nach der Finanzkrise kreiert wurden, um Banken als Puffer zu dienen, wenn diese zu kollabieren drohen. Die Abkürzung AT1 steht für Additional Tier-1 Capital. Zu den betroffenen US-Investoren, die nun klagen wollen, zählen laut „Bloomberg" Investmentgesellschaften wie Pimco, Invesco und Bluebay.

Anleiheinvestoren werden die Schweizer Regierung verklagen, nachdem die Finma (die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde) die Fusion zwischen Credit Suisse und UBS vermittelt hat und anordnete, dass Anleihen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) in Höhe von 17 Milliarden US-Dollar auf Null reduziert werden, berichtet die Financial Times.

AT1 ist eine Art Kreditfazilität, die in Europa Standard ist und dazu dient, Verluste zu übernehmen und die Steuerzahler zu schützen, wenn Finanzinstitute in Schwierigkeiten geraten.

In Krisenszenarien können sie in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschafft werden, wie im Fall der Credit Suisse geschehen.

Diese Art von Investition, die während der weltweiten Krise 2008 eingeführt wurde, ist potenziell risikoreich, da die Steuerzahler hohe Gebühren zahlen, aber die letzten sind, die geschützt werden, wenn die Bank bankrott geht.

Diese Investoren haben jedoch immer noch Vorrang vor den Aktionären.

In den von der Credit Suisse aufgestellten Regeln für Investitionen in Anleihen des Typs AT1 heißt es, dass die Schweizer Aufsichtsbehörden "nicht verpflichtet sein können, sich an eine Rangfolge zu halten."

Der Entscheid der Finma stiess bei den Anlegern jedoch auf wenig Gegenliebe.

Sie behaupten, die vertraglichen Bedingungen für die Liquidierung der Anleihen seien nicht erfüllt worden.

Nach Angaben der Financial Times wollen einige Anleger das Vorgehen der Finma wegen Verletzung der Eigentumsrechte der Anleger oder "willkürlicher Ermessensausübung" anfechten.

Die Anleger prüfen auch die Möglichkeit, dass die Credit Suisse wegen falscher Angaben gegenüber den Anlegern haftbar gemacht wird, unter anderem in einer Anlegerpräsentation vom März 2023. 

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