Auf den biometrischen Reisepass (ePass) bezogen können keine verhaltenstypischen Merkmale zur Erkennung einer Person herangezogen werden. Der Grund ist, dass diese, wie zuvor beschrieben von der Verfassung der Person und der Umgebung abhängig sind. Außerdem können einige Merkmale, wie zum Beispiel eine Unterschrift, durch Übung sehr gut nachgeahmt werden.
Bei den physiologischen Merkmalen können keine Merkmale genutzt werden, die einen körperlichen Eingriff erfordern. Das heißt, dass die menschliche DNS und das Blut nicht zur biometrischen Erkennung herangezogen werden können.
Daraus resultierend bleiben die folgenden Merkmale als mögliche Merkmale übrig:
• Der Fingerabdruck,
• die Geometrie der Hand,
• das Gesicht,
• die Iris und
• die Blutgefäßmuster
Aus diesen Möglichkeiten hat sich die Europäische Union dazu entschieden, ein Foto des Gesichts (zur Erkennung der Gesichtsgeometrie) und Fingerabdrücke in die neuen biometrischen Reisepässe aufzunehmen. In Deutschland enthalten die neuen biometrischen Reisepässe:
• Seit 1. November 2005 ein Bild des Gesichts und
• Seit 1. November 2007 zusätzlich zwei Fingerabdruckbilder.
Das Gesichtsbild wurde aufgrund der Empfehlung der UN-Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization, ICAO) ausgewählt.
„Für Fingerabdrücke als zweites Merkmal sprach die hohe Praxistauglichkeit der hierzu entwickelten Abnahme- und Erkennungssysteme. Die Festlegung der EU auf zwei biometrische Merkmale war erforderlich, um Flexibilität bei der Kontrolle zu ermöglichen. An Stellen, an denen die Gesichtserkennung nicht praktikabel ist (zum Beispiel bei schlechten Beleuchtungsverhältnissen oder bei Massenandrang), soll eine Verifikation durch Fingerabdrücke möglich sein." aus WikiPedia