Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), dem mit Ausnahme von Weißrussland, Kosovo und dem Vatikan alle europäischen Staaten angehören und der der Träger des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 unter anderem beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen, unter Druck geimpft werden darf.
Ab sofort ist daher jeder Impfzwang im Widerspruch zur Resolution des Europarates. Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder ein Verbot von Reisen für Nichtgeimpfte sind damit menschenrechtlich fragwürdig. In jedem Gerichtsverfahren gegenüber Behörden, jedem Arbeitgeber, jedem Reiseanbieter, jedem Heimleiter usw. kann man sich nun darauf berufen.
Hoffen wir mal, der Europarat entscheidet sich morgen nicht wieder anders.