Bis vor Kurzem galt bei der Impfentscheidung in der Schweiz noch das Naturrecht: Wenn ein Elternteil gegen eine Impfung war, wurde nicht geimpft. Mit dem Bundesgerichtsfall von Frau Honegger, der als Präzedenzfall angesehen werden kann, hat sich dies jedoch geändert. Nun kam am 8. August der Vollstreckungsentscheid durch die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde), welcher die Masern-Impfung nun notfalls auch durch polizeilichen Zwang durchsetzen will. Die Folgen dieser Entwicklung sind erschreckend, weitreichend und für alle Eltern von Belang.
Die Kinder von Frau Honegger sind 9 und 11 Jahre alt. Beide möchten sich nicht impfen lassen. Gemäss dem Hausarzt solle die Mama der Kinder die beiden Festhalten, damit der Hausarzt sie spritzen können. Die KESB, die Behörden sowie der Hausarzt, alle stehen zusammen gegen Frau Honegger und ihre 2 Söhne. 2 Söhne, welche anscheinend sich ihre eigenen Gedanken gemacht haben und klar äussern, dass sie die Masernimpfung nicht möchten. Beide haben von Ihren älteren 3 Brüdern sowie von Freunden gesehen, dass das Level der Kränklichkeit höher ist, wenn man geimpft ist.
Ganz egal aus welchem Grund die 2 Söhne von Frau Honegger sich nicht impfen lassen möchten. Das einzige was zählt ist, dass sie ihre eigene Meinung durchsetzten dürfen. Es kann ja nicht sein, dass man darüber diskutiert, dass Kinder sich frei die Geschlechtsteile modifizieren lassen können, Hormone einnehmen dürfen aber nicht über eine Impfung entschieden dürfen.
Teilen Sie dieses Interview und diese Geschichte weil im Mainstream wird natürlich nichts darüber berichtet. Je mehr Menschen aufmerksam werden, was da in Sissach abgeht, desto besser! Danke
Brief an den Impfsarzt der in Auftrage der KESB Sissach-Gelterkinden - notfalls mit Anlieferung der Kantonspolizei BL - vollstrecken soll.